16.09.2026 · Nachricht · Steuerbescheid
BMF präzisiert Regelungen zur elektronischen Bekanntgabe von Steuerbescheiden
Das BMF hat Anwendungsfragen zur Neufassung des § 122a AO geregelt. Die Vorschrift regelt die Bekanntgabe von Steuerverwaltungsakten durch Bereitstellung zum Datenabruf. Sie ist zum 01.01.2026 in Kraft getreten.
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