Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Sozialversicherung

    Neues zur Künstlersozialabgabe im Überblick

    | Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung bleibt 2015 stabil und es gibt ab 2015 eine Bagatellgrenze, bis zu der Sie keine Abgabe zahlen müssen. Erfahren Sie zudem, wie Sie Künstlersozialabgabe sparen können und wie oft Sie künftig mit Prüfungen der Rentenversicherung rechnen müssen. |

     

    Abgabesatz weiter bei 5,2 Prozent

    Auch 2015 beträgt der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung 5,2 Prozent der Auftragssumme. Von der Abgabepflicht zur Künstlersozialkasse sind Sie schneller betroffen, als Ihnen lieb ist. Nicht nur Unternehmen, die den Absatz künstlerischer Leistungen typischerweise am Markt fördern, müssen die Zwangsabgabe zahlen. Betroffen sind auch Autohäuser oder Kfz-Betriebe, die zum Beispiel für Werbezwecke selbstständige Web- bzw. Grafik-Designer, Fotografen oder Texter beauftragen.

     

    Zahlungen an Kapitalgesellschaften (zum Beispiel eine GmbH) unterliegen nicht der Abgabepflicht. Genau hinsehen müssen Sie, wenn eine Personengesellschaft für Sie tätig wird: