18.04.2013 · Fachbeitrag · Sozialversicherung
Keine Künstlersozialabgabe bei Auftrag an Werbeagentur-OHG
Ein Urteil des LSG Baden-Württemberg könnte sich als „Rettungsanker“ erweisen, wenn der Sozialversicherungsprüfer von Ihrem Autohaus oder Kfz-Betrieb die Künstlersozialabgabe nachfordert, weil Sie eine Werbeagentur beschäftigt haben. Firmiert diese Werbeagentur in der Rechtsform der OHG oder KG, müssen Sie nach Ansicht des LSG keine Künstlersozialabgabe abführen.
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