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  • · Fachbeitrag · Sozialversicherung

    Finanzierung der Krankenversicherung ab 2015 - Änderungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

    | Zum 1. Januar 2015 wird die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) durch das „Gesetz zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und der Qualität in der gesetzlichen Krankenversicherung“ neu gestaltet. Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer ergeben sich wichtige Änderungen. |

     

    Neuer Beitragssatz

    Der allgemeine Beitragssatz in der GKV wird von heute 15,5 Prozent zum 1. Januar 2015 auf 14,6 Prozent gesenkt. Der ermäßigte Beitragssatz für Versicherte, die keinen Anspruch auf Krankengeld haben, wird auf 14,0 Prozent gesenkt. Arbeitgeber und Arbeitnehmer tragen dabei je die Hälfte. Abgeschafft wird der Beitrag von 0,9 Prozent, den Arbeitnehmer alleine tragen mussten. Auch der pauschale Zusatzbeitrag der Krankenkassen ist passé.

     

    • Beitragssätze Krankenversicherung 2015

    Arbeitgeber

    Arbeitnehmer

    Gesamt

    Allgemeiner Beitragssatz

    7,30 %

    7,30 %

    14,60 %

    Ermäßigter Beitragssatz

    7,00 %

    7,00 %

    14,00 %