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  • · Fachbeitrag · Sachzuwendungen

    Tank- und Geschenkgutscheine bei der Lohnsteuer und Sozialversicherung richtig behandeln

    von StB Dipl.-Finw. (FH) Michael Heuser, WTS Steuerberatungsges. mbH, Köln

    | Wenn Sie Tank- oder Geschenkgutscheine nutzen (wollen), um Ihre Mitarbeiter in Ihrem Autohaus oder Kfz-Betrieb zusätzlich zu belohnen oder zu weiterhin guten Leistungen zu motivieren, sollten Sie den folgenden Beitrag lesen. Denn es hat sich zum 1. Januar 2015 manches geändert. |

    Lohnsteuerliche Vorteile

    Barlohn ist „vom ersten Euro an“ steuer- und sozialversicherungspflichtig. Gutscheine sind dagegen, sofern sie Sachlohn sind, steuerlich begünstigt: Das zeigt die folgende Übersicht:

     

     

    Grenze für Aufmerksamkeiten beträgt jetzt 60 Euro brutto

    Ein Gutschein als Geschenk an einen Mitarbeiter zu einem persönlichen Anlass gehört nicht zum Arbeitslohn, wenn der Wert des Gutscheins 60 Euro (seit 1. Januar 2015 60 Euro, vorher 40 Euro) nicht überschreitet (R 19.6 Abs. 1 Lohnsteuer-Richtlinien [LStR]).

        Da die Tankgutscheine bereits mit der Übergabe an die Mitarbeiter als zugeflossen gelten, bleiben diese ohne steuerliche Konsequenzen, unabhängig davon, wann Ihre Mitarbeiter sie einlösen. Diese können die Gutscheine auch sammeln und in einem Monat für mehr als 44 Euro tanken. Besonders aufzupassen gilt es bei elektronischen Tankkarten.