15.03.2022 · Nachricht · Reisekosten/Dienstwagen
Keine erste Tätigkeitsstätte trotz 0,03-Prozent-Regelung?
Allein die Anwendung der 0,03-Prozent-Regelung bei einem Dienstwagennutzer durch den Arbeitgeber stellt keine Zuordnungsentscheidung dar. Sie führt daher nicht automatisch zu der Annahme einer ersten Tätigkeitsstätte. Dies hat das FG Mecklenburg-Vorpommern entschieden und sich damit gegen die Auffassung der Finanzverwaltung gestellt. Das letzte Wort hat der BFH. Erfahren Sie, warum das Urteil auch für Autohäuser relevant sein kann.
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