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  • 26.06.2023 · Nachricht · Pflegeversicherung

    Pflegeversicherungsreform: Neue Beitragssätze seit 01.07.2023

    | Zum 01.07.2023 wurde der Beitragssatz zur Pflegeversicherung nach der Kinderzahl differenziert. Eltern zahlen 0,6 Beitragssatzpunkte weniger als Kinderlose. Ab zwei Kindern gibt es einen Abschlag. Lassen Sie sich am besten von Ihren Mitarbeitern das Geburtsdatum der Kinder nachweisen, weil der Abschlag nach der jeweiligen Erziehungsphase wieder entfällt. |