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  • 02.08.2018 · Nachricht · Lohnsteuer

    Tankgutscheine nicht für Monate im Voraus zuwenden

    | Wenn Sie als Arbeitgeber Mitarbeitern zusätzlich zum Arbeitslohn monatlich einen Tankgutschein über 44 Euro zuwenden, sollten Sie das nicht für mehrere Monate im Voraus tun. Denn der gesamte Sachbezug fließt bereits bei Erhalt der Gutscheine zu – und nicht erst bei Einlösung des jeweiligen Gutscheins an der Tankstelle. Folge: Die 44-Euro-Sachbezugsfreigrenze wird überschritten. Die Gutscheine werden zum lohnsteuerpflichtigen Arbeitslohn. Das lehrt eine Entscheidung des FG Sachsen. |