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  • · Fachbeitrag · Lohnsteuer / Sozialversicherung

    Smartphones, Tablets und Co. steuergünstigan Mitarbeiter überlassen oder bezuschussen

    | Wer seinen Mitarbeitern etwas Gutes tun und dabei Lohnsteuer oder Sozialversicherungsbeiträge sparen möchte, wird derzeit am schnellsten fündig auf dem Gebiet der EDV, Software, Tablets oder Smartphones. Denn Sie können entsprechende Software oder Geräte Ihren Mitarbeitern steuer- und sozialversicherungsfrei zur privaten Nutzung überlassen bzw. die Nutzung arbeitnehmereigener Geräte steuerfrei bezuschussen. Mittlerweile können Sie Ihren Mitarbeitern alle Datenverarbeitungsgeräte pauschal lohnversteuert schenken. Anlass genug, die Regeln detailliert vorzustellen. |

    Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 45 EStG

    Die private Nutzung von betrieblichen Personalcomputern und Telekommunikationsgeräten, die im Eigentum des Arbeitgebers stehen, war schon bisher steuerfrei (§ 3 Nr. 45 EStG). Aufgrund der technischen Entwicklung hat der Gesetzgeber mit dem „Gesetz zur Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes und von steuerlichen Vorschriften“ vom 8. Mai 2012 § 3 Nr. 45 EStG erweitert. Steuerfrei sind demnach die Vorteile des Mitarbeiters

    • aus der privaten Nutzung von betrieblichen Datenverarbeitungs- und Telekommunikationsgeräten sowie deren Zubehör,