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  • · Fachbeitrag · Lohnsteuer


    So behandeln Sie Geschenke an Mitarbeiter lohnsteuerlich richtig


    von Dipl. Finanzwirtin (FH) und Steuerberaterin Susanne Weber, WTS Steuerberatungsgesellschaft mbH, München


    | Nicht nur die in Geld gezahlten Vergütungen, auch Sachzuwendungen gehören bekanntlich zum lohnsteuerpflichtigen Arbeitslohn. Geschenke, die Mitarbeitern als Sachzuwendung gewährt werden, können jedoch unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei bleiben bzw. mit günstigen pauschalen Steuersätzen versteuert werden. |

    Aufmerksamkeiten - Geschenke aus persönlichem Anlass 


    Als Aufmerksamkeiten werden Sachleistungen von Ihrer Seite bezeichnet, die auch im gesellschaftlichen Verkehr üblicherweise ausgetauscht werden und die zu keiner ins Gewicht fallenden Bereicherung Ihres Mitarbeiters führen (Abschnitt R 19.6 Abs. 1 Lohnsteuer-Richtlinien [LStR]). Sie gehören dem Grunde nach nicht zum Arbeitslohn und sind folglich steuerfrei.