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  • 03.12.2014 · Fachbeitrag · Lohnsteuer

    Sachbezugswerte für Verpflegung steigen 2015 nicht

    Bei der Lohnabrechnung müssen Sie ab 1. Januar 2015 nicht mit neuen Sachbezugswerten für die Verpflegung rechnen. Denn die Werte sind gegenüber 2014 gleich geblieben. Der Wert für ein Mittag- oder Abendessen beträgt weiterhin 3,00 Euro, für das Frühstück 1,63 Euro. Der Tagessatz für die Vollverpflegung beträgt 7,63 Euro. Leicht gestiegen sind dagegen die Sachbezugswerte für die Überlassung einer Unterkunft.