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  • 03.12.2014 · Fachbeitrag · Lohnsteuer

    Sachbezugswerte für Verpflegung steigen 2015 nicht

    | Bei der Lohnabrechnung müssen Sie ab 1. Januar 2015 nicht mit neuen Sachbezugswerten für die Verpflegung rechnen. Denn die Werte sind gegenüber 2014 gleich geblieben. Der Wert für ein Mittag- oder Abendessen beträgt weiterhin 3,00 Euro, für das Frühstück 1,63 Euro. Der Tagessatz für die Vollverpflegung beträgt 7,63 Euro. Leicht gestiegen sind dagegen die Sachbezugswerte für die Überlassung einer Unterkunft. |