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  • · Fachbeitrag · Lohnsteuer

    Neue Auszubildende brauchen keine Lohnsteuerkarte für 2011

    | In den nächsten Wochen beginnen viele Schulabgänger ihre Ausbildlung in einem Kfz-Betrieb. In den meisten Fällen können Sie als Arbeitgeber den Lohnsteuerabzug ohne Vorlage einer Lohnsteuerkarte oder Ersatzbescheinigung nach der Steuerklasse I vornehmen. |

     

    Alle Auszubildenden, die im Jahr 2011 erstmalig eine Ausbildung beginnen, ledig sind und keine Kinder haben, müssen keine Lohnsteuerkarte vorlegen. Es reicht, wenn sie Ihnen schriftlich bestätigen, dass es sich um ihr erstes Dienstverhältnis handelt, und gleichzeitig die elfstellige Identifikationsnummer (ID-Nummer), das Geburtsdatum und die Religionszugehörigkeit mitteilen. Sie müssen die schriftliche Bestätigung zum Lohnkonto nehmen und mindestens bis zum Ablauf des Kalenderjahrs aufbewahren (BMF, Schreiben vom 5.10.2010, Az: IV C 5 - S 2363/07/0002-03; Abruf-Nr. 103380). 

     

    WICHTIG | Auszubildende, die verheiratet sind oder Kinder haben, müssen dagegen beim Finanzamt eine Ersatzbescheinigung beantragen und Ihnen diese vorlegen.

    Quelle: Ausgabe 08 / 2011 | Seite 3 | ID 28209200