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  • · Fachbeitrag · Liquidität/Bilanz

    Corona-Krise: Als Kfz-Händler Liquidität sichern mit dem neuen pauschalen Verlustrücktrag

    von Dipl.-Finanzwirt, M.A. (Taxation), Daniel Denker, Oldenburg und Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage, www.practax.de

    | Unzählige Kfz-Händler stellen sich die Frage, wie sie in der Corona-Krise die Liquidität im betrieblichen und privaten Bereich sichern können. Denn es zeichnen sich für das Jahr 2020 Verluste ab. Ein BMF-Schreiben vom 24.04.2020 eröffnet neue Möglichkeiten zur Liquiditätssicherung: Damit Sie die potenziellen Verluste bereits jetzt für das Steuerjahr 2019 nutzbar machen können, müssen Sie nicht auf die Steuerfestsetzung für das Jahr 2020 warten. Sie können mithilfe eines pauschal ermittelten Verlustrücktrags die Vorauszahlungen für 2019 von Ihrem Finanzamt mindern lassen. |

    Antrag auf Herabsetzung von Vorauszahlungen für 2019

    Soweit Sie für das Jahr 2019 noch nicht zur Einkommensteuer veranlagt wurden, können Sie innerhalb der zeitlichen Grenzen des § 37 Abs. 3 S. 3 EStG einen Antrag auf Herabsetzung der Vorauszahlungen stellen. Danach ist eine Reduzierung der Vorauszahlungen für 2019 bis zum 31.03.2021 möglich.

     

    Das Problem, wenn Sie sich zur Begründung auf die Corona-Krise stützen: Sie benötigen eine hinreichende Prognose des sich für das Jahr 2020 ergebenden Verlusts. Diese Prognose aufzustellen, ist (aufgrund der aktuellen Situation und den Unsicherheiten der wirtschaftlichen Entwicklung) äußerst schwierig.