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  • · Nachricht · Kfz-Steuer/Elektromobilität

    Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge verlängert

    | Reine Elektrofahrzeuge, die in der Zeit vom 18.05.2011 bis 31.12.2025 erstmals zugelassen wurden, sind von der Kfz-Steuer befreit. Bisher galt die Befreiung nur für Zulassungen oder Umrüstungen bis Ende 2020. Die Befreiung ist bis zum 31.12.2030 befristet. Das soll einen Anreiz schaffen für die frühzeitige Anschaffung eines Elektrofahrzeugs. |

    Quelle: Ausgabe 11 / 2020 | Seite 2 | ID 46917102