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  • 25.10.2021 · Nachricht · Kfz-Kosten/Dienstwagen

    FG präzisiert: Trotz dieser Mängel ist Fahrtenbuch anzuerkennen

    | Beim Fahrtenbuch führen kleinere Mängel und Ungenauigkeiten nicht dazu, dass es zu verwerfen ist. Dies hat der BFH bereits entschieden und das FG Niedersachsen ist dem gefolgt. Maßgeblich ist, ob trotz Mängel noch eine hinreichende Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben gegeben ist und der zu versteuernde Privatanteil an der Gesamtfahrleistung des Dienstwagens nachgewiesen werden kann. |