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  • 15.12.2016 · Fachbeitrag · Kfz-Kosten

    Geldwerter Vorteil aus Dienstwagen während der Elternzeit

    | Ein Autohaus fragt: Einer unserer Verkäufer darf seinen Dienstwagen auch für Privatfahrten und die Fahrten zur Arbeit nutzen. Die geldwerten Vorteile werden nach der Ein-Prozent-Regel aufgrund des Bruttolistenpreises (BLP) versteuert. Vom 15.12.2016 bis 15.01.2017 befindet sich der Verkäufer in Elternzeit. Müssen wir für Dezember und Januar jeweils die vollen 0,03 Prozent des BLP als geldwerten Vorteil ansetzen, obwohl er nur jeweils den halben Monat zur Arbeit fährt? |