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  • · Fachbeitrag · Kfz-Kosten

    Betriebliche Fahrzeuge: So berechnen Sie die Privatnutzung nach der Ein-Prozent-Regelung

    | Das BMF hat die Regeln neu gefasst, wie die Privatnutzung betrieblicher Fahrzeuge nach der Ein-Prozent-Regelung zu versteuern ist, wenn in einem Unternehmen gleichzeitig mehrere Fahrzeuge zum Betriebsvermögen gehören. Dabei behält das BMF zwar an einem Grundsatz fest, der seit Jahren speziell im Kfz-Gewerbe für viel Verdruss sorgt. Mit einer Ausnahmeregelung schafft es aber Raum für ein bisschen mehr Steuergerechtigkeit. |

    Grundsatz: Ein-Prozent-Regelung für jedes Fahrzeug

    Gehören gleichzeitig mehrere Fahrzeuge zum Betriebsvermögen, so ist die Ein-Prozent-Regelung grundsätzlich für jedes Fahrzeug anzuwenden, das Sie oder eine zu Ihrer Privatsphäre gehörende Person für Privatfahrten nutzen (BMF, Schreiben vom 15.11.2012, Az. IV C 6 - S 2177/10/10002; Abruf-Nr. 123509).

     

    Beachten Sie | Diesen Grundsatz hat die Finanzverwaltung in Kfz-Betrieben - so haben uns viele Betriebe berichtet - rigoros angewandt und auf alle betrieblichen Fahrzeuge (auch Vorführwagen) ausgedehnt.