·Fachbeitrag ·Innergemeinschaftlicher Handel
So fragen Sie die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer praxisgerecht und sicher ab
von Sven Herpolsheimer, herpolsheimer fachberatung im automobilhandel, Kulmbach
| Die Erfahrung aus vielen Seminaren zeigt: Bei der Abfrage der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer zur Vorbereitung eines innergemeinschaftlichen Kfz-Geschäfts passieren viele Fehler - teils aus Unkenntnis, teils weil schlampig gearbeitet wird. Der folgende Beitrag zeigt Ihnen, wie Sie die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer praxisgerecht und sicher abfragen und gibt Ihnen dabei so manchen Hinweis, der die Sache vereinfacht. |
Bestätigung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
Die qualifizierte Abfrage (= Bestätigung) einer europäischen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) ist bei jedem steuerfreien EU-Geschäft zwingend erforderlich. Sie muss daher stets erledigt werden.
PRAXISHINWEIS | Eine ausländische USt-IdNr. können Sie kostenfrei beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) unter folgendem Link bestätigen lassen: http://evatr.bff-online.de/eVatR. |
Was sich ziemlich simpel anhört und wohl jeder liefernder Unternehmer als selbstverständlich erachtet, ist leider in der Realität häufig verzwickter als angenommen! Da ist zunächst der Unterschied zwischen einer einfachen und einer qualifizierten Bestätigung.
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