18.02.2014 · Fachbeitrag · Innergemeinschaftlicher Handel
Fahrzeugverkauf in die EU an der Grenze von „neu zu gebraucht“
Ein Leser aus Nordrhein-Westfalen fragt: Ein Privatkunde aus Belgien möchte bei uns ein größeres Fahrzeug für 65.000 Euro erwerben und selbst ausführen. Das Fahrzeug ist 7.000 km gelaufen und 5 Monate und 3 Wochen alt. Es ist also genau an der Grenze von „neu“ oder „gebraucht“ im Sinne von § 1b Abs. 3 Nr. 1 UStG. Meine Frage: Welches Datum ist für die Frage relevant, ob es sich um eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung handelt? Das Rechnungsdatum, die Übergabe oder der Grenzübertritt?
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