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  • · Fachbeitrag · Handel über die Grenzen

    Praxisfall 44: Erwerb eines Kfz von einer Privatperson in einem Drittland

    von Diplom-Finanzwirt Rüdiger Weimann, Dozent, Lehrbeauftragter und freier Gutachter in Umsatzsteuerfragen, Dortmund

    | Erfahren Sie anhand eines Praxisfalls, welche Belege, Buchungen und Prüfungen erforderlich sind, um ein Fahrzeug von einer Privatperson in einem Drittland außerhalb der EU zu erwerben. Checklisten helfen Ihnen dabei, dies sofort in Ihrem Autohaus umzusetzen. Erfahren Sie zudem, wie Ihre Eingangsrechnung aussehen muss und wie Sie den Einkauf richtig buchen und der Finanzverwaltung melden. |

     

    • Praxisfall

    Autohaus D mit Sitz in Dortmund kauft im Oktober 2020 von dem in Zürich (Schweiz) wohnenden Privatier CH eines der ersten von Lamborghini im Jahr 2018 produzierten Exemplare des Modells „Urus“ zum Preis von 185.000 Euro. CH muss das Fahrzeug in Zürich dem D nach schweizerischem Zivilrecht übereignen. Die Ausfuhr aus der Schweiz und die Einfuhr nach Deutschland sind Sache des D (Lieferkondition „unverzollt und unversteuert“). Verzollt und versteuert wird die Einfuhr in Deutschland sofort nach Eigentumsübergang im Oktober.

     

    • Variante a) D hat noch keinen Käufer und lässt das Fahrzeug zu seinem Show-Room in Dortmund transportieren.
    • Variante b) D hat bereits einen Käufer (K) in Düsseldorf. Die Lieferkondition lautet „verzollt und versteuert“. D muss das Fahrzeug zum zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr abfertigen und lässt es direkt zu K nach Düsseldorf transportieren.
    • Variante c) Wie Variante b). Die Gefahr an dem Lamborghini geht schon in der Schweiz vollständig auf K über. Verzollung, Versteuerung und Transport sind Sache des K.
     

    Umsatzsteuerliche Folgen

    Umsatzsteuerliche Einfuhr

    Umsatzsteuerlich führt der Praxisfall zu einer in Deutschland steuerbaren Einfuhr, weil das Fahrzeug