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  • · Fachbeitrag · Handel über die Grenzen

    Praxisfall 37: GW an NATO-Truppen und Auslandsvertretungen im Drittland ‒ Abholfall

    von Diplom-Finanzwirt Rüdiger Weimann, Dozent, Lehrbeauftragter und freier Gutachter in Umsatzsteuerfragen, Dortmund

    | Erfahren Sie anhand eines Praxisfalls, welche Belege Sie benötigen und was Sie buchen und prüfen müssen, um ein Gebrauchtfahrzeug (GW) steuerfrei an eine NATO-Truppe oder eine Auslandsvertretung oder deren jeweiligen Angehörigen in einem Drittland zu liefern (Ausfuhrlieferung). Und zwar für den Fall, dass Ihr Kunde die Transportverantwortung trägt (Abholfall). Checklisten helfen Ihnen, dies in Ihrem Autohaus umzusetzen. Erfahren Sie zudem, wie Ihre Rechnung aussehen muss und wie Sie die Lieferung bzw. den Umsatz richtig buchen und der Finanzverwaltung melden. |

     

    • Praxisfälle
    • Ein Angehöriger der auf der Incirlik Air Base in der Türkei stationierten US-Luftwaffe möchte bei Ihnen für private Zwecke einen GW für 16.000 Euro erwerben.
    • Die US-Luftwaffe möchte bei Ihnen für Zwecke der Incirlik Air Base einen GW für 16.000 Euro erwerben.
    • Ein Angehöriger der Botschaft der Vereinigten Staaten in Istanbul möchte bei Ihnen für private Zwecke einen GW für 16.000 Euro erwerben.
    • Die Botschaft der Vereinigten Staaten in Istanbul möchte bei Ihnen für Botschaftszwecke einen GW für 16.000 Euro erwerben.

    Sie sollen die Fahrzeuge in Ihrem Autohaus an die Kunden übergeben. Die Kunden tragen also die Transportverantwortung (Abholfall).

     

    Wichtig | Der Kunde trägt die Transportverantwortung, wenn Sie nach dem Kaufvertrag lediglich die Übergabe des Fahrzeugs in Ihrem Autohaus schulden. Wie der Kunde den Transport dann tatsächlich durchführt, ob er