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  • · Fachbeitrag · Handel über die Grenzen

    Praxisfall 31: NW an NATO-Truppen und Auslandsvertretungen im EU-Ausland ‒ Abholfall

    von Diplom-Finanzwirt Rüdiger Weimann, Dozent, Lehrbeauftragter und freier Gutachter in Umsatzsteuerfragen, Dortmund

    | Erfahren Sie anhand eines Praxisfalls, welche Belege Sie benötigen und was Sie buchen und prüfen müssen, um ein Neufahrzeug steuerfrei innergemeinschaftlich an eine NATO-Truppe oder eine Auslandsvertretung oder deren jeweiligen Angehörigen im EU-Ausland zu liefern. Und zwar für den Fall, dass der Kunde die Transportverantwortung trägt (Abholfall). Checklisten helfen Ihnen dabei, dies sofort in Ihrem Autohaus umzusetzen. Erfahren Sie zudem, was in Ihrer Rechnung stehen muss und wie Sie die Lieferung bzw. den Umsatz der Finanzverwaltung richtig melden. |

     

    • Praxisfälle
    • Ein Angehöriger der Aviano Air Base (US-Luftwaffenstützpunkt in Italien) möchte bei Ihnen für private Zwecke ein Neufahrzeug (Nettopreis 32.000 Euro) erwerben.
    • Die US-Luftwaffe möchte bei Ihnen für Zwecke der Aviano Air Base ein Neufahrzeug (Nettopreis 32.000 Euro) erwerben.
    • Ein Angehöriger der Botschaft der Vereinigten Staaten in Rom möchte bei Ihnen für private Zwecke ein Neufahrzeug (Nettopreis 32.000 Euro) erwerben.
    • Die Botschaft der Vereinigten Staaten in Rom möchte bei Ihnen für Botschaftszwecke ein Neufahrzeug (Nettopreis 32.000 Euro) erwerben.

     

    In allen vier Fällen sollen Sie das Fahrzeug in Ihrem Autohaus übergeben. Der Kunde trägt also die Transportverantwortung.

     

    Wichtig | Der Kunde trägt die Transportverantwortung, wenn Sie nach dem Kaufvertrag lediglich die Übergabe des Fahrzeugs in Ihrem Autohaus schulden. Wie der Kunde den Transport dann tatsächlich durchführt, ob er also