25.09.2019 · Fachbeitrag · Handel über die Grenzen
Kfz-Exporte ab 2020: „Quick Fixes“ Teil 1 – Abhollieferungen bei Reihengeschäften
| Ab dem 01.01.2020 gelten für innergemeinschaftliche Lieferungen und Ausfuhrlieferungen neue Umsatzsteuerregeln. Vier „Quick Fixes“ treten als Vorgriff auf eine künftige Umsatzsteuerreform für den EU-Binnenmarkt in Kraft. ASR stellt sie Ihnen vor. In dieser Ausgabe lesen Sie, wie die Neuregelungen im Hinblick auf Abholfälle in Reihengeschäften für mehr Rechtssicherheit sorgen und Ihnen den Nachweis grenzüberschreitender Geschäfte erleichtern sollen. |