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  • · Fachbeitrag · GmbH

    Kirchensteuerabzug: Zulassungsnummer in Papierform zuteilbar

    | Wenn Sie in Ihrem Autohaus verpflichtet sind, Kapitalertragsteuer für natürliche Personen einzubehalten und ans Finanzamt abzuführen, müssen Sie das auch für die Kirchensteuer tun. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Ihre Autohaus-GmbH oder -AG (Kapitalgesellschaft) Ausschüttungen an Gesellschafter vornimmt. Dazu müssen Sie deren Kirchensteuerabzugsmerkmale (KiStAM) einmal jährlich zwischen dem 1. September und dem 31. Oktober beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) abfragen. In einem Merkblatt vom 22. Juni 2015 weist das BZSt auf zwei Vereinfachungen hin: |

     

    • Ist noch keine Zertifizierung erfolgt, weil Ihr Autohaus zum Beispiel erst 2015 gegründet wurde, können Sie auch einen Antrag in Papierform stellen, um eine Zulassungsnummer zu erhalten.
    • Soll Ihr Steuerberater oder IT-Dienstleister die KiStAM von Anteilseignern für Ihr Autohaus abfragen, müssen Sie sich nicht über das BZSt-Online-Portal elektronisch registrieren. Sie können eine Zulassungsnummer mittels Papier beantragen (sogenannter eingeschränkter Verfahrenszugang). Sie haben in diesem Fall keinen eigenen Zugriff auf die BZSt-Datenbank. Die Abfrage muss Ihr Steuerberater oder IT-Dienstleister vornehmen.