19.09.2025 · Nachricht · Gesetzesänderungen
Die neue „Super-AfA“ für E-Fahrzeuge: Profitieren auch Gebrauchtwagen?
| Jüngst wurde mit § 7 Abs. 2a EStG eine neue Super-Abschreibung für E-Fahrzeuge installiert, die nach dem 30.06.2025 und vor dem 01.01.2028 angeschafft werden bzw. worden sind. Ein ASR-Leser fragt sich nun: Kann die neue Super-AfA nur für E-Neuwagen oder auch für E-Gebrauchtfahrzeuge und E-Fahrzeuge mit Kurz- oder Tageszulassung genutzt werden? |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses ASR Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 17,85 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig