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  • 27.03.2023 · Nachricht · Geschenke/Sachzuwendungen

    Aufteilung der Kosten für Business-Seats – Frage zum Werbeanteil

    | Für Business-Seats, bei denen im Rahmen der vertraglich vereinbarten Gesamtleistungen auch Werbeleistungen erbracht werden, kann für die Aufteilung des Gesamtbetrags der 40:30:30-Aufteilungsmaßstab für Werbung, Bewirtung und Geschenke angewendet werden. Das müssen Sie als Arbeitgeber nachweisen. In dem Zusammenhang fragt sich ein ASR-Leser: Wie hoch muss der Werbeanteil bei Business-Seats sein, damit die 40:30:30-Aufteilung angewandt werden kann? Steuerberaterin Susanne Weber von der WTS beantwortet diese Frage. |