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  • · Fachbeitrag · Garantiezusagen

    Die Rechtsänderung in der Praxis: Kriterien für die Garantie-Geschäftsmodelle

    von Steuerberater und Dipl.-Finw. (FH) Andreas Masuch, WTS GmbH und Rechtsanwalt und Steuerberater Uwe Fetzer, WTS Wirtschaftstreuhand GmbH

    | Was tun, wenn Sie in Ihrem Autohaus weiterhin Garantien verkaufen möchten, aber keinesfalls ab 01.01.2023 der Versicherungsteuerpflicht unterfallen wollen? Dazu müssen Sie vermeiden, „entgeltliche Garantiezusagen“ anzubieten. Das ist nicht so einfach: Denn was ist überhaupt eine „entgeltliche Garantiezusage“ nach Auffassung der Finanzverwaltung? ASR nimmt die Kriterien unter die Lupe und entwickelt darauf aufsetzend alternative Garantie-Geschäftsmodelle für Ihr Autohaus. |

    Kern der Rechtsänderung: Die Tatbestandsmerkmale

    Die Finanzverwaltung hat mit ihrer Rechtsänderung bei den Garantiezusagen einen vermeintlich simplen Tatbestand geschaffen. Doch auf den zweiten Blick zeigt sich: Der Teufel steckt im Detail. Die große Hürde der Änderung besteht nämlich darin zu klären, ob und welche Zusagen als Garantien anzusehen sind. Dreh- und Angelpunkt sind dabei die beiden Tatbestandsmerkmale

    • 1. Zusage einer Garantie und