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  • 26.04.2017 · Nachricht · Elektromobilität/Lohnsteuer

    Überlassung von geleasten Elektrofahrrädern – nachgefragt

    | Im Beitrag „Überlassung von geleasten Elektrofahrrädern mit Barlohnumwandlung  – Details kennen!“ kommen Sie im Beispiel auf der letzten Seite zu einem geldwerten Vorteil von unter 44 Euro. Da drängt sich doch die Frage auf, ob das Steuerspar-Modell optimiert werden kann, indem man dafür die Freigrenze von 44 Euro für Sachbezüge nutzt. |