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  • · Nachricht · Elektromobilität/Kfz-Steuer

    Steuerbefreiung: Fünf-Jahres-Frist bei Umrüstung eines Kfz

    | Wer sein Fahrzeug bis zum 16.11.2016 zu einem Elektrofahrzeug umrüsten ließ, dem winkte eine Steuerbefreiung für fünf Jahre bei der Kfz-Steuer nach dem bis dahin geltenden § 3d S. 1 KraftStG . Die Fünf-Jahres-Frist begann ‒ so der BFH ‒ bereits ab dem Tag der erstmaligen Zulassung des Fahrzeugs zu laufen, und nicht erst ab dem Tag der Umrüstung. |

     

    Folge des BFH-Urteils (vom 05.07.2018, Az. III R 42/17, Abruf-Nr. 205832):

    • Bei einer Umrüstung war steuerbefreit nur der gerechnet ab der Erstzulassung verbleibende Restzeitraum der Fünf-Jahres-Frist.