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  • 18.12.2018 · Nachricht · Elektromobilität/Bilanz

    Umweltbonus: Wahlrecht bei staatlichem Zuschuss

    | Ein Unternehmer, der ein mit Umweltbonus gefördertes E-Fahrzeug für sein Anlagevermögen erwirbt, kann den staatlichen Zuschuss entweder als Betriebseinnahme erfassen oder die Anschaffungskosten des Fahrzeugs mindern. Das hat das BMF der ASR-Redaktion mitgeteilt. Gefragt hatte ein Autohaus, das ein E-Fahrzeug als Vorführwagen mit einem staatlichen Zuschuss von 2.000 Euro erworben hatte. |