· Fachbeitrag · Elektromobilität
Staatliche Zuschüsse beim Kauf von E-Autos kommen
Ein Gesetzesbeschluss des Bundestages mit zahlreichen Änderungen im Verbraucherkreditrecht hat am 08.05.2026 den Bundesrat passiert. In dem Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge enthalten ist auch die Rechtsgrundlage für die Förderung von E-Autos. Privatpersonen können nun beim Kauf eines E-Autos eine Förderung beantragen, die einkommensabhängig bis zu 6.000 Euro betragen kann. Dies gilt auch rückwirkend für Fahrzeuge, die seit dem 01.01.2026 zugelassen wurden. Das Gesetz muss noch ausgefertigt und verkündet werden. Die Förderung der E-Autos tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Quelle: ID 50840833