· Nachricht · Einkommensteuer
GmbH-Anteilsverkauf bei weiterer Gf-Tätigkeit: Wie müssen Sie Gewinne versteuern?
Es ist verbreitete Praxis, dass ein (Mit-)Inhaber, der sein Unternehmen verkauft, danach vertraglich gebunden noch ein paar Jahre als Geschäftsführer im Unternehmen verbleibt. Der BFH hat sich jetzt mit der Frage befasst, wie der Ex-Inhaber in einer solchen Konstellation den Gewinn aus der Veräußerung versteuern muss.
Im konkreten Fall hatte der Inhaber seine 50-Prozent-Beteiligung an der GmbH zusammen mit seinem (Mit-)Gesellschafter verkauft. Der Kaufpreis bestand aus einem Fest- und einem Teilbetrag, der nur ausgezahlt werden sollte, wenn beide Verkäufer ihre Geschäftsführertätigkeit für mindestens fünf Jahre fortsetzen. Für diesen Betrag wurde eine Rückzahlungsverpflichtung bei vorzeitiger Beendigung der Geschäftsführertätigkeit vereinbart. Das Finanzamt wertete diesen Teilbetrag als Arbeitslohn (Folge: hoher Grenzsteuersatz), der Inhaber als Teil des Veräußerungsgewinns (§ 17 EStG).
Während sich das FG Köln (Urteil vom 04.12.2024, Az. 12 K 1271/23, Abruf-Nr. 247491) noch auf die Seite des Finanzamts gestellt hatte, entschied der BFH anders (BFH, Urteil vom 03.03.2026, Az. IX R 1/25, Abruf-Nr. 254076):
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses ASR Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 18,90 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig