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  • 16.04.2026 · Nachricht · E-Mobilität

    Rechtsgrundlage für E-Auto-Förderung ist beschlossen

    | Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat am 15.04.2026 eine zuwendungsrechtliche Regelung für das von der Bundesregierung aufgelegte Förderprogramm für „klimaneutrale Mobilität für Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen“ beschlossen. Die Förderung soll für elektrisch betriebene Fahrzeuge gelten, die erstmals nach dem 01.01.2026 zugelassen worden sind. Es ist unschädlich, wenn der zugrundeliegende Vertrag bereits vor Beantragung der Förderung geschlossen worden ist. |