26.08.2014 · Fachbeitrag · Differenzbesteuerung
Fehlender Hinweis in der Rechnung führt nicht zum Wegfall
Das Finanzamt darf Ihnen die Anwendung der Differenzbesteuerung selbst dann nicht versagen, wenn Sie in Ihren Ausgangsrechnungen nicht auf diese Spezialvorschrift hingewiesen haben. Das FG Düsseldorf (Urteil vom 23.5.2014, Az. 1 K 2537/12 U; Abruf-Nr. 142301 ) bestätigt damit die Auffassung von „ASR“, dass der fehlende Hinweis „Gebrauchtgegenstände/Sonderregelung“ auf Ausgangsrechnungen unschädlich ist.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses ASR Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 18,90 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig