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  • · Fachbeitrag · Differenzbesteuerung

    Die eigene Gutgläubigkeit beim Fahrzeug-Ankauf richtig dokumentieren

    von Diplom-Finanzwirt Rüdiger Weimann, Dozent, Lehrbeauftragter und freier Gutachter in Umsatzsteuerfragen, Dortmund

    | Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, ermöglicht § 25a UStG Ihnen als Kfz-Händler die Differenzbesteuerung. Diese betrifft ausschließlich Fahrzeuge, die Sie zulässigerweise ohne gesonderten Ausweis der Umsatzsteuer eingekauft haben. Die sich hieraus für Sie nach der Rechtsprechung des BFH ergebenden Risiken mildert ein neueres EuGH-Urteil merklich ab. |

    Voraussetzungen für die Differenzbesteuerung

    Voraussetzung für die Differenzbesteuerung ist, dass Ihr Vorlieferer

    • für den Fahrzeugverkauf keine Umsatzsteuer schuldet oder