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  • 20.01.2026 · Fachbeitrag · Dienstwagen

    Keine vorteilsmindernde Berücksichtigung der vom Arbeitnehmer getragenen Stellplatzkosten bei Dienstwagenbesteuerung

    | Die unentgeltliche Überlassung eines Stellplatzes oder einer Garage tritt als eigenständiger Vorteil neben den Vorteil für die Nutzung eines Dienst wagens zu privaten Fahrten. Die vom Arbeitnehmer getragenen Stellplatzkosten mindern daher den geldwerten Vorteil aus der Kfz-Überlassung nicht. Dies hat der BFH entschieden. |