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  • · Fachbeitrag · Buchführung

    So führen Sie Ihre Kassen in der Kfz-Branche ordnungsgemäß - Teil 2

    von Diplom-Finanzwirt Tobias Teutemacher, Greven

    | Auch in Kfz-Handels- und Kfz-Servicebetrieben werden - unabhängig von Betriebsgröße oder Rechtsform - Teile der Umsätze bar abgewickelt. Diese Geschäfte bilden einen Schwerpunkt bei der Betriebsprüfung. Erfahren Sie daher, welche Anforderung der Fiskus an eine ordnungsgemäße Kassenbuchführung stellt und wie Sie diese erreichen. Im zweiten Teil erläutert ASR Ihnen, wie Sie dem Grundsatz „Keine Buchführung ohne Beleg“ im digitalen Zeitalter gerecht werden und welche Aufbewahrungs- bzw. Speicherpflichten Sie haben. |

    Keine Buch- und Kassenführung ohne Belege

    Grundvoraussetzung für die Ordnungsmäßigkeit einer Buchführung eines DV-(Kassen-)Systems bzw. einer IT-Komplettlösung mit integriertem Kassentool sind Belege. „Keine Buchung ohne Beleg“ lautet ein Merkspruch, den jeder, der mit Buch- und Kassenführung zu tun hat, in den ersten Stunden seiner Ausbildung lernt.

     

    Nachweise in DV-Systemen

    Bei DV-Systemen erfolgt der Nachweis durch den verfahrensmäßigen Nachweis des Zusammenhangs zwischen dem einzelnen Geschäftsvorfall und seiner Buchung bzw. Erfassung im Kassensystem. Papierbelege haben ausgedient. Bei digitaler Belegfunktion müssen vom System fortlaufend vergebene Sequenz- oder Journalnummern dafür Sorge tragen, dass alle Geschäftsvorfälle lückenlos dokumentiert werden.