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  • · Fachbeitrag · Betriebsveranstaltung

    Lohn- und Umsatzsteuer bei Betriebsveranstaltungen ‒ Acht Praxisfragen und ein Prüfschema

    von Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage

    | Weihnachtsfeier, Sommerfest, Jubiläum, Firmenfeier & Co. ‒ bei all diesen Betriebsveranstaltungen sind lohn- und umsatzsteuerrechtliche Vorgaben, Grenzwerte und Besonderheiten zu beachten. Sonst kann das Finanzamt Ihnen den Vorsteuerabzug versagen und bei Ihren Mitarbeitern Lohnsteuer erheben. Umso wichtiger ist die korrekte steuerliche Behandlung und Abrechnung. Dabei tauchen einige Fragen in der Praxis immer wieder auf. ASR benennt und beantwortet sie. |

    Acht Fragen rund um das Thema „Betriebsveranstaltung“

    Die folgenden acht Themen tauchen in Betriebsprüfungen regelmäßig auf:

     

    Frage 1: Wie sind Betriebsveranstaltungen steuerrechtlich definiert?

    Betriebsveranstaltungen sind Veranstaltungen auf betrieblicher Ebene mit gesellschaftlichem Charakter, also typischerweise Betriebsausflüge, Jubiläums-, Sommer- und Weihnachtsfeiern. Wer die Veranstaltung organisiert (Sie selbst als Arbeitgeber oder z. B. der Betriebs- oder Personalrat), ist unerheblich. Relevant ist der Teilnehmerkreis. Dieser muss überwiegend aus Betriebsangehörigen bestehen. Dazu gehören aktive oder passive Mitarbeiter, Praktikanten sowie Leiharbeitnehmer oder Mitarbeiter anderer Unternehmen im Konzernverbund. Nehmen in geringem Umfang Geschäftspartner und Kunden an der Veranstaltung teil, ist das für den Charakter einer Betriebsveranstaltung unschädlich.