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  • 21.07.2021 · Nachricht · Betriebsveranstaltung

    BFH: Bei Betriebsveranstaltung ist auf die Anwesenden abzustellen

    | Absagen von Arbeitnehmern anlässlich einer Betriebsveranstaltung (hier: Weihnachtsfeier) gehen steuerrechtlich zulasten der Arbeitnehmer, die tatsächlich teilnehmen. Dies hat der BFH entschieden und sich so der Ansicht des BMF angeschlossen. |