· Fachbeitrag · Betriebsprüfung
Schneller, strukturierter, risikoorientierter: Was die neue ApO tatsächlich ändert
von Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage
Die bisherige Betriebsprüfungsordnung (BpO) ist zum 10.09.2026 von der Außenprüfungsordnung (ApO) abgelöst worden. Das Ziel: Betriebsprüfungen der Finanzverwaltung sollen zielgerichteter und effizienter werden. Für Autohäuser kommt es dabei v. a. darauf an, wie sich die Prüfung besser organisieren lässt und wie steuerliche Fragen früher geklärt werden können. ASR zeigt, was sich durch die ApO ändert und worauf sich Autohäuser einstellen sollten.
Von der klassischen BP zur risikoorientierten Außenprüfung
Die Finanzverwaltung soll Prüfungen stärker an steuerlichen Risiken ausrichten und Prüfungsverfahren beschleunigen. Das ist der Grundgedanke des neuen § 2 ApO. Die Vorschrift bündelt die allgemeinen Prüfungsgrundsätze neu und hebt einzelne Aspekte deutlicher hervor als die bisherige BpO. So soll die Auswahl der Prüfungsfälle grundsätzlich risikoorientiert erfolgen, wobei insbesondere Erkenntnisse aus (internationalen) Risikobewertungsverfahren berücksichtigt werden sollen. Zugleich soll die Außenprüfung zeitnah an den letzten zu prüfenden Veranlagungs- oder Anmeldungszeitraum anschließen.
Wichtig — Die Finanzverwaltung will ihre Prüfungskapazitäten künftig gezielter einsetzen und steuerlich relevante Sachverhalte möglichst zeitnah untersuchen.
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