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  • 16.10.2025 · Nachricht · Betriebsprüfung

    BFH: E-Mails als vorzulegende Handels- und Geschäftsbriefe

    | Die Finanzverwaltung ist im Rahmen der Außenprüfung grundsätzlich berechtigt, vom Steuerpflichtigen sämtliche E-Mails mit steuerlichem Bezug anzufordern. Dies hat der BFH klargestellt und den Rahmen skizziert. |