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  • · Fachbeitrag · Betriebsausgaben

    Ist die Selbstbeteiligung im Betriebshaftpflichtfall abzugsfähig?

    | Wir hatten einen Schadenfall, den die Betriebshaftpflicht reguliert hat. Können wir den Selbstbehalt bzw. die Selbstbeteiligung als Betriebsausgabe abziehen? |

     

    Antwort | Wir sind der Auffassung, dass der Selbstbehalt bei einem Betriebshaftpflichtfall als Betriebsausgabe abziehbar ist. Zwar ist Ihr Fall weder gesetzlich geregelt noch in der Rechtsprechung oder einem Einkommensteuer-Kommentar diskutiert worden. Für die Abziehbarkeit spricht aber: Ihre Beiträge zur Betriebshaftpflicht sind ja auch als Betriebsausgaben abziehbar. Müssen Sie nun im Schadensfall eine Selbstbeteiligung von zum Beispiel 2.000 Euro aufbringen, handelt es sich dabei zwar nicht um Versicherungsbeiträge. Da Ihre Eigenleistung jedoch aus betrieblichen Gründen entsteht, liegen Betriebsausgaben vor, die bei den außerordentlichen oder sonstige Aufwendungen verbucht werden können. Schließlich dürften Sie als Unternehmer Zahlungen für betriebliche Schäden ja auch als Betriebsausgaben berücksichtigen, wenn Sie nicht versichert wären.

    Quelle: Ausgabe 12 / 2014 | Seite 2 | ID 42989790