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  • · Fachbeitrag · Betriebsausgaben

    Eigenbelege als Lösung für fehlende Nachweise: So Betriebsausgabenabzug retten

    von Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage

    Betriebsausgaben mindern den Gewinn und damit auch die effektive Steuerbelastung ‒ allerdings erfordern sie einen Nachweis. Fehlt dieser, kann als Rettungsanker zu einem Eigenbeleg gegriffen werden. Doch was ist dabei im Autohaus zu beachten? Und was gilt für den Vorsteuerabzug?

    Grundsatz: Keine Buchung ohne Beleg

    Für die Buchführung gilt ein unumstößlicher Grundsatz: Keine Buchung ohne Beleg. Zudem sind die Betriebsausgaben durch Belege nachzuweisen. Das geschieht in Ihrem Autohaus klassischerweise durch eine Rechnung oder einen Kassenbon. Doch es kann passieren, dass Sie eine Ausgabe getätigt haben und Ihnen dafür der erforderliche Beleg fehlt, z. B. weil

    • Sie oder Ihr Mitarbeiter vergessen haben, einen Beleg mitzunehmen,