· Nachricht · Betriebs-Pkw
(Nicht-)Privatnutzung von Pkw im Betriebsvermögen: Positives Urteil vom FG Düsseldorf zu GGf
Auch bei einem Allein-Gesellschafter-Geschäftsführer (GGf) einer GmbH muss das Verbot, einen Betriebs-Pkw auch privat zu nutzen, nicht zwingend schriftlich vereinbart werden, um die Besteuerung eines geldwerten Vorteils zu verhindern. Das hat das FG Düsseldorf klargestellt.
Das FG nennt folgende Gründe (FG Düsseldorf Urteil vom 30.06.2025, Az. 14 K 1478/22, Abruf-Nr. 249913):
- Weder im Anstellungs- noch im Ergänzungsvertrag des GGf war ausdrücklich vereinbart, dass der GGf den Pkw auch privat nutzen dürfe. Es gab auch keine Anzeichen, dass er das tatsächlich getan hatte.
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