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  • 22.08.2014 · Fachbeitrag · Ausfuhrlieferungen

    Umsatzsteuerbefreite Verkäufe an private Käufer aus Drittstaaten

    | Der Verkauf von „Collections-Artikeln“ (so die Bezeichnung bei Mercedes-Benz) wie zum Beispiel Uhren, Schmuck, T-Shirts, Taschen, Mützen, Schreibgeräten, Jacken, Manschettenknöpfen, Sonnenbrillen etc. an eine Privatperson mit Wohnsitz in einem Drittland außerhalb der EU kann unter den weiteren Voraussetzungen des § 6 Abs. 3a UStG umsatzsteuerfrei erfolgen. Damit gelten für diese Artikel andere Regeln als für Ersatzteile oder Ausrüstungsgegenstände für Fahrzeuge, die nicht umsatzsteuerfrei ausgeführt werden können (§ 6 Abs. 3 UStG). |