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  • · Fachbeitrag · Ausfuhrlieferungen

    Drittlandsgeschäft: Überweisung zur Sicherheit einbehaltener Umsatzsteuer auf ein Fremdkonto?

    von Diplom-Finanzwirt Rüdiger Weimann, Dozent, Lehrbeauftragter und freier Gutachter in Umsatzsteuerfragen, Dortmund

    | Im Drittlandsgeschäft berichten uns Leser vermehrt von Fällen, in denen zunächst zur Sicherheit einbehaltene Umsatzsteuer auf ein Konto im Inland überwiesen werden soll, das nicht dem Käufer aus dem Drittland gehört. Sie möchten wissen, ob sie damit das Risiko eingehen, dass die Finanzverwaltung das an sich steuerfreie Geschäft nachträglich als steuerpflichtig einstuft, was in der Tat der Fall sein kann. |

     

    Frage: Gehen wir ein umsatzsteuerliches Risiko ein, wenn wir im Drittlandsgeschäft zur Sicherheit einbehaltene Umsatzsteuer nach der nachgewiesenen Ausfuhr auf ein Konto im Inland überweisen, das nicht dem Käufer aus dem Drittland gehört?

     

    Unsere Antwort: Die Erstattung auf ein Fremdkonto kann in der Tat dazu führen, dass die Finanzverwaltung das an sich steuerfreie Geschäft nachträglich als steuerpflichtig einstuft. Das hängt nicht zuletzt von Ihrer Kenntnis ab, wie das folgende Beispiel verdeutlicht.