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  • 22.04.2021 · Nachricht · Arbeitgeberleistungen

    BMF: In diesen Fällen sind Gutscheine begünstigter Sachlohn

    | Sachbezüge, die Sie Mitarbeitern gewähren, sind steuerfrei, wenn ihr Wert die Grenze von 44 Euro im Monat nicht übersteigt. Seit dem 01.01.2020 gilt eine Neuregelung für Gutscheine, zweckgebundene Geldleistungen und Geldkarten. Seitdem war unklar, ob und wann bei deren Überlassung Bar- oder Sachlohn vorliegt. Jetzt hat das BMF reagiert und anhand von zahlreichen Beispielen Zweifelsfragen beantwortet. |