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  • 08.12.2025 · IWW-Abrufnummer 251552

    Bundesministerium der Finanzen: Schreiben vom 28.11.2025 – IV C 5 – S 2379/00005/001/018


    Anwendung der Vorsorgepauschale gemäß § 39b Absatz 2 Satz 5 EStG nach dem Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG); Rückwirkende Korrektur der Beiträge zur Pflegeversicherung für die Jahre 2023 bis 2025 im Lohnsteuerabzugsverfahren


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