· Fachbeitrag · Wettbewerbsrecht
Alte Unterlassungserklärungen außerordentlich kündigen ‒ das geht in der Praxis
von Rechtsanwältin Yevgenia Vinokurov, Essen
Autohäuser haben Unterlassungserklärungen abgegeben, um wettbewerbsrechtliche Prozesse zu vermeiden. Doch wie ist die Rechtslage, wenn inzwischen eine Gesetzesänderung eingetreten ist oder der frühere Abmahner aus der Liste der abmahnungsberechtigten Organisationen gestrichen wurde? Hier kann eine außerordentliche Kündigung sinnvoll sein.
Wann Unterlassungserklärungen im Autohaus vorkommen
Zum besseren Verständnis ein Fall aus der Praxis, wie er immer mal wieder vorkommt.
Im November 2025 liest das Autohaus, dass die damals abmahnungsberechtigte Organisation aus der Liste der abmahnungsberechtigten Organisationen gestrichen ist. Es fragt sich, was es tun kann, um die seinerzeitige Unterlassungserklärung vom Tisch zu bekommen.
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