03.06.2025 · Nachricht · Werkvertragsrecht/Schadenersatz
Neuer Motor als Schadenersatz nach fehlerhafter Reparatur: LG Ravensburg bejaht Zumutbarkeitsgrenze bei Vorteilsausgleich
| Aufgrund eines vorherigen fehlerhaft durchgeführten Austauschs des Zahnriemens kommt es am reparierten Fahrzeug zu einem kapitalen Motorschaden. Die Eintrittspflicht der Werkstatt für den Schaden ist unstreitig. Deren Haftpflichtversicherer bietet unter Hinweis auf einen Neu-für-Alt-Vorteil die hälftigen Reparaturkosten an. Der von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch lebende Betroffene kann sich jedoch die dann verbleibenden mehr als 4.000 Euro nicht leisten. Was tun? Das LG Ravensburg liefert die Antwort. |
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